Im Nachgang des Verhandlungstermins vom 11.10.2023, in dem Rechtsanwalt Chilcott die Aussetzung des Verfahrens wegen der zuvor unbekannt gebliebenen Aktenbestandteile sowie der weiteren vermutlich weiterhin fehlenden Aktenbestandteile beantragt hatte, hat Rechtsanwalt Chilcott für seinen in Untersuchungshaft befindlichenen Mandanten die Verschonung vom weiteren Vollzug der Untersuchungshaft beantragt, schon weil sich das Verfahren durch die Umstände jedenfalls weiter verzögert. Der entsprechende Antrag kann nachfolgend aufgerufen werden.