Eine Behörde nennt einen Tatvorwurf
Sobald Sie als beschuldigte Person geführt werden, besteht ein Schweigerecht. Prüfen Sie Absender, Aktenzeichen, Rolle und Frist, bevor Sie telefonisch oder schriftlich antworten.
Früh beraten, kontrolliert handeln
Ein Strafverfahren kündigt sich nicht immer mit einer Anklage an. Ein Anruf der Polizei, ein Anhörungsbogen, die Sicherstellung eines Telefons oder Fragen am Arbeitsplatz können bereits zeigen, dass Ermittlungen laufen. Ein Anwalt im Strafrecht hilft, die eigene Rolle und den nächsten sinnvollen Schritt zu klären, bevor aus Unsicherheit eine belastende Aussage wird.
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Konkrete Orientierung
Nicht jedes Schreiben verlangt dieselbe Reaktion. Drei Situationen sprechen regelmäßig für eine schnelle Prüfung.
Sobald Sie als beschuldigte Person geführt werden, besteht ein Schweigerecht. Prüfen Sie Absender, Aktenzeichen, Rolle und Frist, bevor Sie telefonisch oder schriftlich antworten.
Nach Durchsuchung, Beschlagnahme oder einer Blutentnahme ist zu klären, auf welcher Grundlage die Maßnahme erfolgte und welche weiteren Schritte zu erwarten sind.
Drohen Untersuchungshaft, Fahrerlaubnisentzug, berufsrechtliche Folgen oder eine Meldung an den Arbeitgeber, muss die Verteidigung diese Nebenfolgen von Anfang an mitdenken.
Für eine erste Einordnung genügen meist wenige Eckdaten: Welcher Vorwurf wird genannt? Welche Behörde führt das Verfahren? Gibt es ein Aktenzeichen, einen Termin oder eine Zustellungsfrist? Wurden bereits Aussagen gemacht oder Gegenstände mitgenommen? Diese Angaben helfen, die Dringlichkeit zu bestimmen.
Eine ausführliche schriftliche Fallschilderung ist vor dem Erstkontakt selten nötig. Sie kann wichtige Details vermischen oder über unsichere Kommunikationswege verbreiten. Sensible Originalunterlagen sollten erst nach Abstimmung übermittelt werden. Vorladung, Beschluss oder gerichtliches Schreiben dagegen möglichst vollständig bereithalten.
Der Tatvorwurf allein zeigt nicht, welche Beweise vorhanden sind. Ein Anwalt kann die Verteidigung anzeigen, Akteneinsicht beantragen und anschließend Aussagen, Gutachten, Fotos, Kommunikationsdaten oder sonstige Unterlagen systematisch auswerten. Erst daraus ergibt sich, welche Tatsachen bestritten, erklärt oder durch eigene Beweismittel ergänzt werden sollten.
Auch Verfahrensfragen können entscheidend sein: War eine Durchsuchung ausreichend begründet? Wurde eine Frist korrekt in Gang gesetzt? Ist das zuständige Gericht richtig bestimmt? Besteht ein Fall notwendiger Verteidigung? Solche Fragen lassen sich nicht zuverlässig aus einem kurzen Behördenschreiben ablesen.
Vor einer Beauftragung sollten Umfang und Vergütung verständlich besprochen werden. Der Aufwand hängt unter anderem von Tatvorwurf, Aktenumfang, Verfahrensphase und Eilbedürftigkeit ab. Bei notwendiger Verteidigung kann eine gerichtliche Beiordnung in Betracht kommen; sie bedeutet jedoch nicht automatisch, dass dauerhaft keine Kosten entstehen.
Ebenso wichtig ist ein realistisches Ziel. Ein Anwalt kann keine Einstellung oder einen Freispruch garantieren. Er kann aber erklären, welche Optionen die Aktenlage eröffnet, welche Risiken mit einer Einlassung verbunden sind und welche Schritte jetzt tatsächlich Einfluss auf das Verfahren haben.
Lokale Einordnung
Der Standort Kiel ist unter 0431 55 685 150 erreichbar. Bei einer laufenden Durchsuchung, Festnahme oder kurzfristigen Vorführung sollte die Dringlichkeit sofort genannt werden. Für andere Strafsachen kann der Erstkontakt telefonisch oder per Video erfolgen; persönliche Besprechungen finden nach Vereinbarung in der Hopfenstraße 1D statt.
Verfahren aus Kiel können beim Amtsgericht Kiel, beim Landgericht Kiel oder bei anderen zuständigen Gerichten geführt werden. Der Kanzleistandort ist kein Versprechen einer bestimmten Zuständigkeit. Diese ergibt sich aus Tatort, Verfahrensart, Straferwartung und weiteren gesetzlichen Kriterien.
Häufige Fragen
Diese Hinweise sind bewusst allgemein. Für eine Empfehlung müssen Schriftstück, Akte und persönliche Folgen gemeinsam geprüft werden.
Persönliche Frage stellen →Wenn ein Tatvorwurf im Raum steht, sollte vor einem inhaltlichen Rückruf anwaltlich geklärt werden, in welcher Rolle Sie geführt werden und ob eine Reaktion überhaupt erforderlich ist. Termine und Kontaktdaten können Sie notieren, ohne sich zur Sache zu äußern.
Ja. Behörde, Datum des Kontakts und die bekannten Eckdaten reichen oft für den Start. Das Aktenzeichen kann anschließend ermittelt oder nachgereicht werden.
Ja. Gerade zur Dringlichkeit und zu den nächsten Schritten kann eine telefonische oder digitale Erstbesprechung sinnvoll sein. Ob ein persönlicher Termin erforderlich ist, richtet sich nach dem Verfahren.
Das hängt vom Vertrag und vom Tatvorwurf ab. Manche Policen decken bestimmte fahrlässige Delikte oder bieten zunächst vorläufigen Schutz. Eine Deckungsanfrage und mögliche Rückforderungsklauseln sollten im Einzelfall geprüft werden.
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