Wer bearbeitet meinen Fall?
Klären Sie, wer verantwortlich ist, wie Rückfragen beantwortet werden und ob bei umfangreichen Verfahren weitere Teammitglieder eingebunden werden.
Die passende Verteidigung finden
Strafverfahren sind persönlich, vertraulich und häufig zeitkritisch. Ein Anwalt für Strafrecht sollte nicht nur den Tatvorwurf rechtlich verstehen, sondern erreichbar erklären können, was als Nächstes geschieht. Entscheidend sind Erfahrung, klare Verantwortung, eine realistische Strategie und das Vertrauen, auch schwierige Tatsachen offen besprechen zu können.
24/7 telefonisch erreichbar · vertraulich · Standort Kiel

Konkrete Orientierung
Ein Erstgespräch soll Orientierung geben. Diese Punkte helfen, Arbeitsweise und Eignung für den konkreten Fall einzuschätzen.
Klären Sie, wer verantwortlich ist, wie Rückfragen beantwortet werden und ob bei umfangreichen Verfahren weitere Teammitglieder eingebunden werden.
Eine gute erste Beratung trennt sofortige Maßnahmen von späteren Entscheidungen. Fristen, Haft, Durchsuchung und bevorstehende Vernehmungen haben Vorrang.
Seriöse Verteidigung stützt sich auf Aktenkenntnis und erklärt, wann Schweigen, Einlassung, eigene Ermittlungen oder Verhandlungen in Betracht kommen.
Vergütung, möglicher Zusatzaufwand und Zahlungsweise sollten vor der Beauftragung transparent besprochen werden. Pauschale Erfolgsgarantien sind kein Qualitätsmerkmal.
Bei einer laufenden Durchsuchung muss ein Anwalt anders handeln als nach Zustellung eines Strafbefehls. In einer Aussage-gegen-Aussage-Konstellation stellen sich andere Fragen als bei digitalen Spuren oder umfangreichen Wirtschaftsunterlagen. Erfahrung zeigt sich darin, früh zu erkennen, welche Informationen fehlen und welche Entscheidung noch nicht getroffen werden darf.
Rechtsanwalt Markus Chilcott ist seit 2006 als Rechtsanwalt und Strafverteidiger tätig. Maßgeblich für die Auswahl bleiben die konkrete Erfahrung, die Arbeitsweise und die Frage, ob der Anwalt den individuellen Fall nachvollziehbar strukturieren kann. Zusätzliche Qualifikationsbezeichnungen werden nur geführt, wenn sie der jeweiligen Person tatsächlich verliehen wurden.
In dringenden Situationen muss klar sein, wie der Erstkontakt funktioniert. Ebenso wichtig ist die Kommunikation danach: Wann ist mit der Akte zu rechnen? Wer meldet neue Schreiben? Wie werden Entscheidungen vorbereitet? Eine verlässliche Zusammenarbeit braucht verständliche Absprachen statt dauernder Ungewissheit.
Der Standort Kiel ist rund um die Uhr telefonisch erreichbar. Das bedeutet schnelle Kontaktmöglichkeit bei Festnahme, Durchsuchung und Haft. Persönliche Besprechungen, umfassende Aktenauswertungen und Schriftsätze benötigen dennoch die Zeit, die eine sorgfältige Verteidigung verlangt.
Beschuldigte dürfen grundsätzlich einen Verteidiger wählen. Auch wenn ein Fall notwendiger Verteidigung vorliegt, kann häufig ein gewünschter Rechtsanwalt bezeichnet werden. Wer eine gerichtliche Aufforderung zur Benennung erhält, sollte die dort genannte Frist nicht verstreichen lassen.
Ein Pflichtverteidiger ist nicht automatisch kostenlos und nicht automatisch vom Gericht gegen den Willen des Beschuldigten ausgewählt. Bei einer Verurteilung können Verfahrenskosten auferlegt werden. Auswahl, Beiordnung und Vergütung sollten deshalb offen besprochen werden.
Lokale Einordnung
Der Kieler Kanzleistandort befindet sich in der Hopfenstraße 1D, nahe dem Hauptbahnhof. Termine werden vereinbart; für die erste Einordnung sind auch Telefon- und Videobesprechungen möglich. Mandanten aus Gaarden, Wik, Mettenhof, Ravensberg, Holtenau und dem Umland müssen deshalb nicht auf eine erste Orientierung warten.
Die örtliche Nähe kann bei kurzfristigen Terminen hilfreich sein. Sie ersetzt aber nicht die fachliche Passung. Entscheidend ist, ob Tatvorwurf, Verfahrensphase und persönliche Folgen mit der erforderlichen Sorgfalt bearbeitet werden können.
Häufige Fragen
Diese Hinweise sind bewusst allgemein. Für eine Empfehlung müssen Schriftstück, Akte und persönliche Folgen gemeinsam geprüft werden.
Persönliche Frage stellen →Nein. Ein zusätzlicher Spezialisierungstitel ist keine gesetzliche Voraussetzung für die Übernahme einer Strafverteidigung. Entscheidend sind Eignung, konkrete Erfahrung, Vorbereitung und vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Ein Wechsel des Wahlverteidigers ist grundsätzlich möglich, kann aber Kosten, Fristen und Vorbereitung beeinflussen. Bei einem bestellten Pflichtverteidiger gelten zusätzliche gesetzliche Voraussetzungen. Vor einem Wechsel sollten Aktenstand und Terminlage geklärt werden.
Nein. Es besteht freie Anwaltswahl. Ein örtlicher Standort kann Besprechungen und kurzfristige Abstimmungen erleichtern; wichtiger sind Erfahrung, Erreichbarkeit und eine zum Verfahren passende Strategie.
Hilfreich sind sämtliche Behördenschreiben, Umschläge mit Zustellvermerk, Aktenzeichen, eine kurze Terminübersicht und Informationen zu bereits erfolgten Maßnahmen. Senden Sie sensible Unterlagen erst über einen abgestimmten Weg.
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