Informationsvorsprung ausgleichen
Ermittlungsbehörden kennen ihre Akte, Beschuldigte zunächst nicht. Akteneinsicht schafft die Grundlage, um Verdacht, Beweismittel und mögliche Lücken auf derselben Informationsbasis zu prüfen.
Unabhängig an Ihrer Seite
Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln, Gerichte entscheiden – der Verteidiger vertritt die Interessen des Beschuldigten. Seine Aufgabe ist weder die Bestätigung des Ermittlungsansatzes noch eine Verurteilung um jeden Preis zu verhindern. Er kontrolliert das Verfahren, erschließt die Akte und entwickelt mit dem Mandanten eine rechtlich zulässige, persönliche Strategie.
24/7 telefonisch erreichbar · vertraulich · Standort Kiel

Konkrete Orientierung
Gute Verteidigung verbindet Verfahrenskontrolle, vertrauliche Beratung und eine klare Entscheidung über das Aussageverhalten.
Ermittlungsbehörden kennen ihre Akte, Beschuldigte zunächst nicht. Akteneinsicht schafft die Grundlage, um Verdacht, Beweismittel und mögliche Lücken auf derselben Informationsbasis zu prüfen.
Schweigerecht, Antragsrechte, Einwendungen und Rechtsmittel entfalten nur Wirkung, wenn sie im richtigen Zeitpunkt und mit einem konkreten Ziel eingesetzt werden.
Neben Strafe oder Einstellung können Arbeitsplatz, Zulassung, Fahrerlaubnis, Aufenthalt und öffentliche Reputation betroffen sein. Diese Risiken gehören in die Verteidigungsplanung.
Der Verteidiger ist ein unabhängiges Organ der Rechtspflege und zugleich Interessenvertreter seines Mandanten. Er darf keine Beweismittel fälschen, Zeugen beeinflussen oder die Wahrheitssuche rechtswidrig behindern. Innerhalb der gesetzlichen Grenzen darf und muss er aber alle zulässigen Möglichkeiten nutzen, die dem Mandanten dienen.
Dazu gehört auch, einer verbreiteten Erwartung zu widersprechen: Der Beschuldigte muss nicht aktiv an seiner eigenen Überführung mitwirken. Schweigen ist ein gesetzlich geschütztes Recht. Ob später eine Erklärung sinnvoll wird, entscheidet sich nicht nach moralischem Druck, sondern nach Akte, Beweislage und Verteidigungsziel.
Nur wer den Sachverhalt vollständig kennt, kann Risiken richtig einschätzen. Die Kommunikation zwischen Mandant und Verteidiger ist deshalb vertraulich. Widersprüche, unangenehme Details oder bereits gemachte Aussagen sollten früh angesprochen werden; überraschende Informationen in der Hauptverhandlung lassen sich deutlich schwerer einordnen.
Die vertrauliche Beratung ist von der späteren Verteidigung nach außen zu trennen. Nicht jede Information muss in einen Schriftsatz oder eine Aussage einfließen. Der Verteidiger prüft, welche Tatsachen rechtlich erheblich sind und ob eine Offenlegung dem Verfahren tatsächlich nützt.
Mehrere Beschuldigte verfolgen nicht automatisch dieselben Interessen. Was eine Person entlastet, kann eine andere belasten. Auch gemeinsame Absprachen oder Nachrichten nach Bekanntwerden des Verfahrens können als Verdunkelungsversuch missverstanden werden.
Eine Verteidigung muss deshalb Tatbeitrag, Beweislage und Ziel des einzelnen Mandanten getrennt betrachten. Der Verteidiger darf mehrere Beschuldigte derselben Tat nicht gleichzeitig verteidigen. Kontakte zu Mitbeschuldigten oder Zeugen sollten erst nach rechtlicher Einordnung erfolgen.
Lokale Einordnung
Kiel ist Sitz der größten Staatsanwaltschaft Schleswig-Holsteins. Ihr Zuständigkeitsbereich erstreckt sich auf die Landeshauptstadt, Neumünster sowie die Kreise Plön, Rendsburg-Eckernförde und Segeberg. Umfang und Spezialisierung der beteiligten Dezernate können je nach Tatvorwurf sehr unterschiedlich sein.
Der Standort Kiel übernimmt die Kommunikation mit der jeweils zuständigen Stelle und stimmt gerichtliche Termine auf das konkrete Verfahren ab. Persönliche Erreichbarkeit vor Ort ist hilfreich; entscheidend bleiben jedoch Aktenkenntnis, Vorbereitung und eine konsequente Trennung zwischen vertraulicher Beratung und Erklärung gegenüber Behörden.
Häufige Fragen
Diese Hinweise sind bewusst allgemein. Für eine Empfehlung müssen Schriftstück, Akte und persönliche Folgen gemeinsam geprüft werden.
Persönliche Frage stellen →Grundsätzlich ja. Das Wahlrecht besteht auch in vielen Fällen notwendiger Verteidigung. Bei einer gerichtlichen Bestellung ist ein rechtzeitig bezeichneter Verteidiger zu berücksichtigen, sofern kein wichtiger Grund entgegensteht.
Die Verteidigung hängt nicht von einer persönlichen Glaubensentscheidung ab. Der Verteidiger prüft, ob der Tatvorwurf rechtlich und tatsächlich bewiesen werden kann und ob das Verfahren die Rechte des Beschuldigten wahrt.
Bei Beschuldigten derselben Tat besteht ein gesetzliches Verbot der Mehrfachverteidigung. Zudem können schon früh Interessenkonflikte entstehen. Jeder Tatbeitrag und jedes Verteidigungsziel muss eigenständig geprüft werden.
Er übernimmt die verfahrensbezogene Kommunikation, zeigt die Vertretung an und reicht erforderliche Anträge oder Schriftsätze ein. Persönliche Erscheinenspflichten können dadurch nicht in jedem Fall entfallen; sie werden gesondert geprüft.
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