Anklage und Verfügung vollständig lesen lassen
Die Anklage bezeichnet Tat, Zeit, Ort, rechtliche Würdigung und Beweismittel. Die Begleitverfügung kann eine Frist für Einwendungen oder Beweisanträge setzen.
Nach Abschluss der Ermittlungen
Eine Anklageschrift ist keine Verurteilung. Sie zeigt, dass die Staatsanwaltschaft nach ihrer Bewertung einen hinreichenden Tatverdacht annimmt und das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden soll. Das Zwischenverfahren ist eine eigene Verfahrensphase – und darf nicht als bloße Wartezeit bis zum Termin behandelt werden.
24/7 telefonisch erreichbar · vertraulich · Standort Kiel

Konkrete Orientierung
Die gerichtliche Verfügung neben der Anklage ist häufig ebenso wichtig wie die Anklageschrift selbst.
Die Anklage bezeichnet Tat, Zeit, Ort, rechtliche Würdigung und Beweismittel. Die Begleitverfügung kann eine Frist für Einwendungen oder Beweisanträge setzen.
Bewahren Sie Umschlag und Zustellungsnachweis auf. Bestätigen Sie keine inhaltlichen Tatsachen telefonisch und beantragen Sie keine Fristverlängerung ohne abgestimmten Plan.
Die Verteidigung muss nicht nur die Anklageschrift, sondern die zugrunde liegenden Aussagen, Gutachten, Daten und Abschlussvermerke prüfen.
Nach Eingang der Anklage prüft das Gericht, ob das Hauptverfahren zu eröffnen ist. Nach § 201 StPO erhält der Angeschuldigte Gelegenheit, innerhalb einer gesetzten Frist einzelne Beweiserhebungen vor der Eröffnungsentscheidung zu beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung vorzubringen.
Das Gericht eröffnet das Hauptverfahren, wenn nach dem Ergebnis des vorbereitenden Verfahrens eine Verurteilung hinreichend wahrscheinlich erscheint. Es kann ergänzende Beweiserhebungen anordnen, die Anklage rechtlich abweichend bewerten oder die Eröffnung ganz oder teilweise ablehnen. Welche Anträge sinnvoll sind, hängt von den konkreten Akten ab.
Die Anklageschrift verdichtet häufig eine umfangreiche Akte auf wenige Seiten. Entscheidend ist, ob die dort behauptete Tat durch die benannten Beweismittel tatsächlich getragen wird. Widersprüche in Zeugenaussagen, Lücken in digitalen Auswertungen oder alternative Geschehensabläufe erscheinen im Anklagesatz oft nur verkürzt.
Eine Verteidigung sollte deshalb eine eigene Beweismatrix erstellen: Welche Tatsache soll womit bewiesen werden? Ist das Beweismittel verwertbar? Gibt es entlastende Aktenbestandteile? Fehlen Ermittlungen, die vor der Eröffnung noch sinnvoll angeregt werden können? Erst dann lässt sich die Stellungnahme zum Zwischenverfahren planen.
Auch wenn Einwendungen gegen die Eröffnung geprüft werden, sollte die Verteidigung nicht erst nach dem Eröffnungsbeschluss mit der Vorbereitung beginnen. Zeugenverfügbarkeit, eigene Unterlagen, Sachverständigenfragen und persönliche Folgen brauchen Vorlauf.
Bei Verfahren vor dem Landgericht oder Schöffengericht liegt regelmäßig ein Fall notwendiger Verteidigung vor. Wer noch keinen Verteidiger hat, kann zur Benennung aufgefordert werden. Eine solche Frist sollte genutzt werden, damit nicht ohne eigene Auswahl ein Verteidiger bestellt wird.
Lokale Einordnung
Ob eine Anklage beim Amtsgericht oder Landgericht Kiel erhoben wird, hängt unter anderem von Tatvorwurf und Straferwartung ab. Die offizielle Seite des Landgerichts erläutert die grundsätzliche sachliche Zuständigkeit; der konkrete Spruchkörper ergibt sich aus dem einzelnen Verfahren.
Der Kieler Standort prüft Anklage, gerichtliche Verfügung und vorhandene Verteidigungsakte gemeinsam. Ist bislang kein Verteidiger tätig, wird Akteneinsicht beantragt. Bekannte Fristen und bereits angekündigte Termine sollten beim Erstkontakt vollständig genannt werden.
Häufige Fragen
Diese Hinweise sind bewusst allgemein. Für eine Empfehlung müssen Schriftstück, Akte und persönliche Folgen gemeinsam geprüft werden.
Persönliche Frage stellen →Nein. Die Staatsanwaltschaft legt mit der Anklage ihre Bewertung vor. Das Gericht entscheidet zunächst über die Eröffnung und später – falls eröffnet wird – nach eigener Beweisaufnahme über Schuld und Rechtsfolgen.
Eine unvorbereitete eigene Stellungnahme ist regelmäßig nicht sinnvoll. Ob und wie innerhalb der gesetzten Frist reagiert wird, sollte nach Akteneinsicht und Prüfung der Verteidigungsziele entschieden werden.
Ja. Fehlt nach gerichtlicher Prüfung ein hinreichender Tatverdacht oder besteht ein Verfahrenshindernis, kann die Eröffnung ganz oder teilweise abgelehnt werden. Das Ergebnis hängt von den konkreten Akten ab.
Ein Termin wird regelmäßig nach der Eröffnungsentscheidung bestimmt. Die Vorbereitung sollte dennoch bereits im Zwischenverfahren beginnen, weil Zeugen, Gutachten und persönliche Unterlagen Vorlauf benötigen können.
Jetzt handeln
Schildern Sie kurz, was passiert ist und welche Frist läuft. Der Kontakt mit dem Standort Kiel ist vertraulich.
24 Stunden an 7 Tagen telefonisch erreichbar
Jetzt anrufenZur Kieler Startseite