Nach Abschluss der Ermittlungen

Anklage im Strafrecht erhalten: Verteidigung im Zwischenverfahren in Kiel

Eine Anklageschrift ist keine Verurteilung. Sie zeigt, dass die Staatsanwaltschaft nach ihrer Bewertung einen hinreichenden Tatverdacht annimmt und das Gericht über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden soll. Das Zwischenverfahren ist eine eigene Verfahrensphase – und darf nicht als bloße Wartezeit bis zum Termin behandelt werden.

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Rechtsanwalt Markus Chilcott, Strafverteidiger in Kiel
Rechtsanwalt Markus ChilcottStrafverteidiger seit 2006

Konkrete Orientierung

Nach Zustellung sofort sichern

Die gerichtliche Verfügung neben der Anklage ist häufig ebenso wichtig wie die Anklageschrift selbst.

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Anklage und Verfügung vollständig lesen lassen

Die Anklage bezeichnet Tat, Zeit, Ort, rechtliche Würdigung und Beweismittel. Die Begleitverfügung kann eine Frist für Einwendungen oder Beweisanträge setzen.

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Zustellung und Frist dokumentieren

Bewahren Sie Umschlag und Zustellungsnachweis auf. Bestätigen Sie keine inhaltlichen Tatsachen telefonisch und beantragen Sie keine Fristverlängerung ohne abgestimmten Plan.

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Aktuelle Akte auswerten

Die Verteidigung muss nicht nur die Anklageschrift, sondern die zugrunde liegenden Aussagen, Gutachten, Daten und Abschlussvermerke prüfen.

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Was im Zwischenverfahren entschieden wird

Nach Eingang der Anklage prüft das Gericht, ob das Hauptverfahren zu eröffnen ist. Nach § 201 StPO erhält der Angeschuldigte Gelegenheit, innerhalb einer gesetzten Frist einzelne Beweiserhebungen vor der Eröffnungsentscheidung zu beantragen oder Einwendungen gegen die Eröffnung vorzubringen.

Das Gericht eröffnet das Hauptverfahren, wenn nach dem Ergebnis des vorbereitenden Verfahrens eine Verurteilung hinreichend wahrscheinlich erscheint. Es kann ergänzende Beweiserhebungen anordnen, die Anklage rechtlich abweichend bewerten oder die Eröffnung ganz oder teilweise ablehnen. Welche Anträge sinnvoll sind, hängt von den konkreten Akten ab.

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Anklagesatz, Beweismittel und tatsächliche Akte vergleichen

Die Anklageschrift verdichtet häufig eine umfangreiche Akte auf wenige Seiten. Entscheidend ist, ob die dort behauptete Tat durch die benannten Beweismittel tatsächlich getragen wird. Widersprüche in Zeugenaussagen, Lücken in digitalen Auswertungen oder alternative Geschehensabläufe erscheinen im Anklagesatz oft nur verkürzt.

Eine Verteidigung sollte deshalb eine eigene Beweismatrix erstellen: Welche Tatsache soll womit bewiesen werden? Ist das Beweismittel verwertbar? Gibt es entlastende Aktenbestandteile? Fehlen Ermittlungen, die vor der Eröffnung noch sinnvoll angeregt werden können? Erst dann lässt sich die Stellungnahme zum Zwischenverfahren planen.

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Parallel die mögliche Hauptverhandlung vorbereiten

Auch wenn Einwendungen gegen die Eröffnung geprüft werden, sollte die Verteidigung nicht erst nach dem Eröffnungsbeschluss mit der Vorbereitung beginnen. Zeugenverfügbarkeit, eigene Unterlagen, Sachverständigenfragen und persönliche Folgen brauchen Vorlauf.

Bei Verfahren vor dem Landgericht oder Schöffengericht liegt regelmäßig ein Fall notwendiger Verteidigung vor. Wer noch keinen Verteidiger hat, kann zur Benennung aufgefordert werden. Eine solche Frist sollte genutzt werden, damit nicht ohne eigene Auswahl ein Verteidiger bestellt wird.

  • Tatvorwurf und rechtliche Einordnung getrennt prüfen
  • Beweisquellen der Anklage mit der Akte abgleichen
  • Einwendungen und Beweisanträge gezielt auswählen
  • Pflichtverteidigerfrage und Terminvorbereitung früh klären

Lokale Einordnung

Anklage vor Amtsgericht oder Landgericht Kiel

Ob eine Anklage beim Amtsgericht oder Landgericht Kiel erhoben wird, hängt unter anderem von Tatvorwurf und Straferwartung ab. Die offizielle Seite des Landgerichts erläutert die grundsätzliche sachliche Zuständigkeit; der konkrete Spruchkörper ergibt sich aus dem einzelnen Verfahren.

Der Kieler Standort prüft Anklage, gerichtliche Verfügung und vorhandene Verteidigungsakte gemeinsam. Ist bislang kein Verteidiger tätig, wird Akteneinsicht beantragt. Bekannte Fristen und bereits angekündigte Termine sollten beim Erstkontakt vollständig genannt werden.

Chilcott Rechtsanwälte & Strafverteidiger · Standort Kiel
Hopfenstr. 1D
24114 Kiel
Telefon: 0431 55 685 150

Häufige Fragen

Antworten zur ersten Orientierung

Diese Hinweise sind bewusst allgemein. Für eine Empfehlung müssen Schriftstück, Akte und persönliche Folgen gemeinsam geprüft werden.

Persönliche Frage stellen →
Bedeutet die Anklage, dass ich verurteilt werde?

Nein. Die Staatsanwaltschaft legt mit der Anklage ihre Bewertung vor. Das Gericht entscheidet zunächst über die Eröffnung und später – falls eröffnet wird – nach eigener Beweisaufnahme über Schuld und Rechtsfolgen.

Muss ich auf die Anklageschrift selbst antworten?

Eine unvorbereitete eigene Stellungnahme ist regelmäßig nicht sinnvoll. Ob und wie innerhalb der gesetzten Frist reagiert wird, sollte nach Akteneinsicht und Prüfung der Verteidigungsziele entschieden werden.

Kann das Gericht die Eröffnung ablehnen?

Ja. Fehlt nach gerichtlicher Prüfung ein hinreichender Tatverdacht oder besteht ein Verfahrenshindernis, kann die Eröffnung ganz oder teilweise abgelehnt werden. Das Ergebnis hängt von den konkreten Akten ab.

Wann erfahre ich den Termin zur Hauptverhandlung?

Ein Termin wird regelmäßig nach der Eröffnungsentscheidung bestimmt. Die Vorbereitung sollte dennoch bereits im Zwischenverfahren beginnen, weil Zeugen, Gutachten und persönliche Unterlagen Vorlauf benötigen können.

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